Jugendschutz

Abgabe alkoholischer Getränke
Wir geben alkoholische Getränke nur im gesetzlich zulässigen Rahmen ab. Maßgeblich ist § 9 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG):
- Ab 16 Jahren: Bier, Wein, Sekt und andere gegorene Getränke.
- Ab 18 Jahren: Spirituosen und Getränke, die Spirituosen enthalten — dazu zählen auch Mischgetränke mit Branntweinanteil.
An Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren geben wir keinen Alkohol ab. Alkoholfreie Getränke sind davon selbstverständlich nicht betroffen.
Alterskontrolle im Markt
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind angehalten, im Zweifel einen amtlichen Lichtbildausweis zu verlangen. Bitte nimm es niemandem übel, wenn du danach gefragt wirst — die Kontrolle schützt Jugendliche und unsere Beschäftigten gleichermaßen.
Ebenso wenig dürfen wir Alkohol abgeben, wenn erkennbar ist, dass er an Jugendliche weitergereicht werden soll.
Bewusst genießen
Alkohol ist ein Genussmittel, kein Alltagsgetränk. Wir bitten dich um einen bewussten und verantwortungsvollen Umgang: nicht am Steuer, nicht in der Schwangerschaft und nicht, wenn Medikamente im Spiel sind.
Wer Rat oder Unterstützung sucht, findet beides bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter kenn-dein-limit.de sowie beim Sucht- und Drogenhotline-Angebot unter der Rufnummer 01806 313031.
Hinweise auf unserer Website
Auf Seiten, die alkoholische Getränke zeigen, weisen wir zusätzlich direkt am Angebot auf die jeweils geltende Altersgrenze hin. Unsere Werbung richtet sich ausschließlich an Erwachsene und an Jugendliche im gesetzlich zulässigen Rahmen.
